Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik. Es hat das Ziel, den Primär- und Energieverbrauch zu senken, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und den weltweiten Klimawandel zu bekämpfen. Dies geschieht unter anderem durch Maßnahmen zur Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz, die Förderung erneuerbarer Energien und die Entwicklung energieeffizienter Produkte.

Unternehmen werden dazu verpflichtet Energieeffizienzmaßnahmen einzuleiten u.a. durch die Einführung eines Energiemanagementsystems (ISO 50001) oder eines Umweltmanagementsystems (EMAS).

Wer ist von dem Gesetz betroffen?

Unternehmen > 7,5 GWh durchschnittlicher Gesamtverbrauch über die letzten 3 Jahre sind gesetzlich verpflichtet, 20 Monate nach Erreichen dieser Schwelle ein Energie- oder Umweltmanagementsystem eingeführt zu haben (18.07.2025). 

Unternehmen > 2,5 GWh durchschnittlicher Gesamtverbrauch über die letzten 3 Jahre sind gesetzlich verpflichtet, Umsetzungspläne für alle wirtschaftlich identifizierten Energiesparmaßnahmen (gemäß VALERI) zu erstellen und zu veröffentlichen.

Was bedeutet VALERI?

VALERI ist eine Abkürzung für Valuation of Energy Related Investments, zu deutsch: Bewertung von energiebezogenen Investitionen. Dies ist die einzig zulässige Methode zur Ermittlung, ob eine Energiesparmaßnahme vor dem Hintergrund des EnEfG wirtschaftlich ist oder nicht.

Was müssen Unternehmen bei der Umsetzung beachten?

Die Umsetzungspläne müssen von einem Zertifizierer, Umweltgutachter (EMAS) oder Energieauditor bestätigt werden.

Unternehmen sind verpflichtet, die festgelegten Fristen einzuhalten.

Basierend auf den Ergebnissen der Energieaudits oder des Energiemanagementsystems sind Unternehmen dazu verpflichtet, spezifische Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz umzusetzen.

Was geschieht bei Nichtbeachtung des Energieeffizienzgesetzes?

Verstöße gegen die Bestimmungen des EnEfG können mit Bußgeldern von bis zu 100.000€ geahndet werden.