Datenschutzberatung
Kompetente Beratung in allen Belangen des Datenschutzes
Als Unternehmen stehen Sie zwangsläufig vor zahlreichen behördlichen und gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich Datenschutz. Durch unsere professionelle Unterstützung bieten wir Ihnen die Grundlage für den rechtskonformen Umgang mit personenbezogenen und sonstigen sensiblen Daten. Unsere qualifizierten Datenschutzbeauftragten und Informationssicherheitsbeauftragten sind darauf spezialisiert, Unternehmen jeder Größe in allen Fragen des Datenschutzes umfassend zu unterstützen.
Wir bieten Ihnen:
Systematische Unterstützung durch zertifizierte Datenschutzbeauftragte
Handlungsempfehlungen bei Datenschutzlücken
Persönliche Beratung zu allen Fragen rund um den Datenschutz
Langjährige Expertise und fundiertes Fachwissen
Vorteile einer Datenschutzberatung
Unsere Experten verfügen über spezialisiertes Fachwissen und Erfahrung im Bereich Datenschutz. Sie sind mit den aktuellen Datenschutzgesetzen und -bestimmungen vertraut und können Ihr Unternehmen bei allen Fragen rund um das Thema Datenschutz beraten.
Wir agieren unabhängig von internen Interessen und können objektive Einschätzungen und Empfehlungen zur Verbesserung Ihrer Datenschutzpraktiken geben.
Unternehmen, die einen robusten Datenschutz gewährleisten können, haben einen Wettbewerbsvorteil, da sie als vertrauenswürdig und verantwortungsbewusst wahrgenommen werden.
Unter unsere Datenschutzberatung fallen insbesondere folgende Themen, die auch Teil des Aufgabenbereichs unserer externen Datenschutzbeauftragten sind:
Analyse und Bewertung der aktuellen Datenschutzpraktiken
Identifizierung von Datenschutzlücken und Risiken
Beratung zur Umsetzung und Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und Datenschutzrichtlinien, einschließlich DSGVO, BDSG etc.
Entwicklung von Datenschutzrichtlinien, Datenschutzverfahren und Datenschutzdokumentationen
Schulung von Mitarbeitern zu Datenschutzpraktiken und Datenschutzverfahren
Durchführung von Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA)
Unterstützung bei der Meldung von Datenschutzverletzungen und der Koordination mit Aufsichtsbehörden
Durchführung interner Datenschutzprüfungen und Datenschutzaudits
Im Bereich der Informationssicherheit werden die folgenden Aufgaben thematisiert, die auch von unseren externen Informationssicherheitsbeauftragten übernommen werden können:
Beratung des Unternehmen in allen Fragen der Informationssicherheit
Unterstützung bei der Entwicklung und Implementierung von Informationssicherheits-strategien und Informationssicherheitsricht-linien
Durchführung von Risiko-bewertungen, um potenzielle Sicherheitsrisiken zu identifizieren und Maßnahmen zur Risikominimierung zu empfehlen
Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitern, um das Bewusstsein für Informationssicherheit zu schärfen und sicherheitsrelevante Verhaltensweisen zu fördern
Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsrichtlinien und Sicherheitsverfahren
Überwachung und Unterstützung bei der Erfüllung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen im Bereich Informationssicherheit
Koordination der Incident-Response-Maßnahmen, um einen Vorfall zu untersuchen, zu bewältigen und zu dokumentieren
Unterstützung bei internen und externen Audits sowie bei Zertifizierungsverfahren, um die Wirksamkeit der Sicherheits-maßnahmen zu überprüfen und zu bestätigen
FAQs - Häufig gestellte Fragen zum Thema "Datenschutzberatung"
Warum ist eine Datenschutzberatung für mein Unternehmen sinnvoll?
Datenschutzgesetze und -vorschriften, wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das BDSG u.ä., sind komplex und unterliegen ständigen Änderungen. Eine Datenschutzberatung hilft Ihrem Unternehmen, die aktuellen Vorschriften zu verstehen und einzuhalten, um rechtliche Risiken und ein Bußgeld zu vermeiden. Durch eine Datenschutzberatung können potenzielle Datenschutzrisiken identifiziert und bewertet werden. Die Berater können Empfehlungen für Maßnahmen zur Risikominimierung geben, um Datenschutzverletzungen zu verhindern.
Wie viel kostet eine Datenschutzberatung?
Dies ist sehr individuell und hängt von mehreren Faktoren ab. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot. Hier klicken
Wie werden Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bestraft?
Verstöße gegen den Datenschutz (DSGVO, BDSG, etc.) können mit verschiedenen Sanktionen belegt werden, je nach Schwere des Verstoßes. Die Strafen können Geldbußen oder andere behördliche Maßnahmen umfassen. Die DSGVO enthält zwei Arten von Geldbußen:
Verwaltungsgeldbußen: Diese können bis zu 10 Millionen Euro oder bei Unternehmen bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Geldbußen gelten für Verstöße gegen bestimmte Bestimmungen der DSGVO, wie beispielsweise die Anforderungen an die Benennung eines Datenschutzbeauftragten, die Führung von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten, die Einhaltung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten usw.
Strafgelder: Diese können bis zu 20 Millionen Euro oder bei Unternehmen bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Strafgelder werden für schwerwiegendere Verstöße gegen die DSGVO verhängt, wie beispielsweise Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz, die Einhaltung von Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen, die Nichteinhaltung der Anforderungen an die Sicherheit personenbezogener Daten, die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte usw.