Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Was Unternehmen jetzt wissen müssen!
Am 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft.
Es verpflichtet Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen im B2C-Bereich künftig barrierefrei zugänglich zu machen.
Wer ist von dem Gesetz betroffen und wer nicht?
Betroffen sind Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher (B2C – Business-to-Consumer) anbieten. Folgender Anwendungsbereich ist betroffen:
Befreit sind Kleinstunternehmen mit < 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz < 2 Mio. Euro – jedoch nur, wenn sie Dienstleistungen erbringen. Wenn Produkte angeboten werden, die unter das BFSG fallen, müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Vom Gesetz nicht betroffen sind alle Unternehmen, die ausschließlich im B2B-Bereich (Business-to-Business) tätig sind, also ihre Produkte und Dienstleistungen ausschließlich an andere Unternehmen verkaufen.
Betroffen sind Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher (B2C – Business-to-Consumer) anbieten. Folgender Anwendungsbereich ist betroffen:
Befreit sind Kleinstunternehmen mit < 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz < 2 Mio. Euro – jedoch nur, wenn sie Dienstleistungen erbringen. Wenn Produkte angeboten werden, die unter das BFSG fallen, müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Vom Gesetz nicht betroffen sind alle Unternehmen, die ausschließlich im B2B-Bereich (Business-to-Business) tätig sind, also ihre Produkte und Dienstleistungen ausschließlich an andere Unternehmen verkaufen.
Betroffen sind Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher (B2C – Business-to-Consumer) anbieten. Folgender Anwendungsbereich ist betroffen:
Befreit sind Kleinstunternehmen mit < 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz < 2 Mio. Euro – jedoch nur, wenn sie Dienstleistungen erbringen. Wenn Produkte angeboten werden, die unter das BFSG fallen, müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Vom Gesetz nicht betroffen sind alle Unternehmen, die ausschließlich im B2B-Bereich (Business-to-Business) tätig sind, also ihre Produkte und Dienstleistungen ausschließlich an andere Unternehmen verkaufen.
Produkte und Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Welche Maßnahmen müssen Unternehmen ergreifen?

Barrierefreie Gestaltung: Webseiten, Onlineshops, Apps und andere digitale Angebote müssen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben barrierefrei gestaltet sein.

Technische Dokumentation: Es muss eine technische Dokumentation erstellt werden, um nachzuweisen, dass das Produkt oder die Dienstleistung den Barrierefreiheits-anforderungen des BFSG entspricht.

Kennzeichnungs- und Informationspflichten: Mit einer CE-Kennzeichnung wird bestätigt, dass ein Produkt den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen entspricht. Das Produkt muss außerdem identifizierbar sein, z. B. durch eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer.
Was geschieht bei Nichtbeachtung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?