Interne Meldestelle – Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Digitale Plattform zur Umsetzung des HinSchG
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) trat 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern seit Dezember 2023 zur Einrichtung einer internen Meldestelle. Diese soll es ermöglichen, Verstöße unter Wahrung der Identität des Hinweisgebers zu melden.
Hinweismeldungen werden auch als Whistleblowing bezeichnet.
Ein Hinweisgeber (englisch: Whistleblower) ist eine natürliche Person, die Informationen über Verstöße besitzt und diese an Meldestellen weiterleitet.
Durch die Nutzung unseres digitalen Hinweisgebersystems erfüllen Sie sämtliche gesetzliche Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes:
HinschG- und DSGVO-konform
Anonymität für die Hinweisgeber
Einrichtung & Betrieb einer webbasierten internen Meldestelle
Entgegennahme & Vorqualifizierung von Meldungen
Bearbeitung von Meldungen und Kommunikation mit den Hinweisgebern
Hinweiserfassung mittels digitaler Eingabemaske
Inkl. weiterer Meldekanäle (Telefon, Mail, Post)
Orts- und zeitunabhängig
Keine Software-Lizenzen erforderlich
Mitarbeiter spielen oft eine entscheidende Rolle bei der Identifizierung von Missständen und Fehlverhalten. Ihre Hinweise sind von unschätzbarem Wert und können dazu beitragen, Verstöße frühzeitig aufzudecken und Ihr Unternehmen rechtlich abzusichern.
Die Einrichtung einer Meldestelle stärkt das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter und sendet ein klares Signal aus:
Ihr Unternehmen fördert ein Umfeld, in dem Ethik, Integrität, Zivilcourage und Loyalität geschätzt werden.
FAQs - Häufig gestellte Fragen zum Thema "HinschG & Interne Meldestelle"
Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die Umsetzung der EU-Whistleblower Richtlinie in deutsches Recht. Es zielt darauf ab, Hinweisgeber („Whistleblower“) zu schützen, die in ihrer Organisation oder Unternehmen Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder ethische Standards melden.
Es wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass Personen, die Missstände oder Fehlverhalten in ihren Arbeitsumgebungen feststellen, dies ohne Angst vor Repressalien oder Benachteiligungen tun können.
Das Gesetz legt fest, dass Unternehmen ab 50 Beschäftigten eine interne Meldestelle einrichten müssen, an die sich Hinweisgeber vertraulich wenden können, um ihre Bedenken zu äußern. Diese Meldestellen müssen sicherstellen, dass die Identität der Hinweisgeber geschützt wird und dass angemessene Untersuchungen der gemeldeten Verstöße durchgeführt werden.
Seit wann gilt das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten und verpflichtet seitdem, nach einer Übergangsfrist bis zum Dezember 2023, Unternehmen zum Betrieb einer Meldestelle.
Benötigt ein Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern eine interne Meldestelle?
Obwohl Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten derzeit keinen gesetzlichen Handlungsbedarf haben, ist es dennoch sinnvoll, die Vorteile einer frühzeitigen Meldung zu nutzen und potenzielle Verstöße zu vermeiden.